Die LWL-Wohnverbünde: Fördern, betreuen und beraten
Befähigung zum selbstständigen Leben
Wie viele andere auch, möchten Menschen mit Behinderungen im Sinne ihrer Inklusion ein ganz normales, selbstbestimmtes Leben führen. Eigene Entscheidungen treffen, ein Zuhause haben, sich wohl fühlen, arbeiten gehen, Kontakte pflegen u.v.m. sind natürliche alltägliche Bedürfnisse, die auch für sie eine wichtige Rolle spielen. Häufig sind die Betroffenen jedoch mit der Bewältigung des Alltags allein überfordert.
Die LWL-Wohnverbünde geben ihnen die erforderliche Hilfestellungen. Sie bereiten sie auf ein weitgehend selbstständiges Leben vor, begleiten und unterstützen sie im Alltag.
Die LWL-Wohnverbünde fördern, betreuen und beraten
Menschen mit Behinderungen lernen, ihre eigenen Fähigkeiten zu erkennen und weiterzuentwickeln. Dabei stehen ihnen die LWL-Wohnverbünde beratend zur Seite. Sie helfen bei den "Tücken des Alltags" und ebnen ihnen - Schritt für Schritt - den Weg in eine möglichst selbstständige Lebensführung. Beispielhaft werden sie in der Wahrnehmung alltäglicher Verpflichtungen unterstützt und in ihren sozialen Kompetenzen gefördert. Auch die Motivation, neue Interessen zu entwickeln oder Mut zu machen, mal was Neues auszuprobieren, gehört dazu.
Menschen sind verschieden
Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Ihre unterschiedlichsten Lebenswege, Kompetenzen und Bedürfnisse erfordern individuelle Hilfestellungen. Die LWL-Wohnverbünde reagieren hierauf mit einem differenzierten Förder- und Betreuungsangebot für:
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- Menschen mit einer psychischen Behinderung
- Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung
Rechtlicher Hintergrund
Die 10 LWL-Wohnverbünde sind Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). An verschiedenen Standorten in Westfalen-Lippe sind sie für Menschen mit Behinderungen engagiert tätig.
Sie sind gesetzlich anerkannte Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII) sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG). Handlungsgrundlage der LWL-Wohnverbünde sind die nach dem Landesrahmenvertrag NRW (§ 79 Abs. 1 SGB XII) vereinbarten Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen (LPV) und Vergütungsvereinbarungen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe NRW.
Insgesamt werden seitens der LWL-Wohnverbünde derzeit ca. 1.360 stationäre Wohnheimplätze / Außenwohngruppenplätze an den verschiedenen Standorten in Westfalen-Lippe vorgehalten. Daneben bestehen 2 Tagesstätten mit insgesamt 40 teilstationär geführten Plätzen. Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens sind 11 Teams aktiv, während im Betreuten Wohnen in Familien / Familienpflege 9 Teams bestehen.
Die Kosten der Eingliederungshilfeleistungen ambulant, teilstationär und stationär werden bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen seitens der Bewohnerinnen und Bewohner oder der Klientinnen und Klienten durch den LWL - hier in seiner Rolle als überörtlicher Sozialleistungsträger - übernommen. In Abhängigkeit zu den individuellen Gegebenheiten übernimmt er die Kosten in voller Höhe oder aber beteiligt sich an ihnen. Verantwortlich für die Prüfung der Voraussetzungen und für die Kostenübernahme ist die Abteilung LWL-Behindertenhilfe Westfalen.